In der Ukraine übertragen regelmäßig genetische Eltern in Fällen der Leihmutterschaft normalerweise ihre eigene Staatsbürgerschaft an ihre Kinder. Manchmal kann es auch eine Mutter sein, wenn sie eine genetische Verbindung zu ihrem Kind haben. Z. B. können Frauen, die in den USA leben, ihre Staatsbürgerschaft oder sogar ihren ständigen Wohnsitz in den USA an ihre Kinder weitergeben, mit denen sie eine genetische Verbindung haben.
Eine andere Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist das Geburtsland. Kinder, die in der Ukraine geboren sind, haben das Recht, die ukrainische Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen zu erhalten.
Wenn die genetischen Eltern-Ehegatten die gesetzlichen Eltern des Kindes sind, und der Embryo von ihnen mit assistierten Reproduktionstechnologien befruchtet und in den Körper einer anderen Frau – einer Leihmutter – für Austragung übertragen war, erwirbt das Kind später die Staatsbürgerschaft Ihrer Eltern – verheiratete Paare, regelmäßig von seinem genetischen Vater, mit dem Kind eine genetische Verbindung hat.
Gemäß dem Gesetz der Ukraine „Staatsbürgerschaft der Ukraine“ kann das Kind, das in der Ukraine durch Ausländer geboren ist, Staatsbürgerschaft der Ukraine nur erhalten, wenn das Kind die Staatsbürgerschaft seiner Eltern noch nicht erhalten hat, und wenn diese Eltern ständig in der Ukraine auf gesetzlicher Grundlage leben, z. B., auf Grund des Wohnmietvertrags für mindestens ein Jahr, und der frist des erlaubten Aufenthalts in der Ukraine nicht überschreitet ist.
Daher müssen wir die Bedingungen des Verfahrens der Verlängerung des Aufenthalts und der Verlängerung oder Verkürzung der Dauer des befristeten Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen auf dem Territorium der Ukraine einwenden, gemäß denen Ausländer und Staatenlose über die Kontrollpunkte an der Staatsgrenze mit einen nationalen Pass und Visum betreten/verlassen müssen, sofern in der ukrainischen Gesetzgebung nichts anderes angegeben ist. Bürger der Länder, die internationale Abkommen mit der Ukraine über visafreie Reisen abgeschlossen haben, können die Ukraine mit einem gültigen nationalen Pass betreten/verlassen.
Also, nachdem die Eltern eine Geburtsurkunde bekommen, müssen sie im Konsulat Ihres Landes in der Ukraine einen Pass oder Reisedokument des Kindes beantragen und die Ukraine in der vollständigen Familie verlassen: Vater, Mutter und ihre neugeborenen Kinder, nach dem erfolgreichen Erhalten eines Ausweises ihres Landes für ihre Kinder.