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Ukrainische Leihmutterschaftsgesetze

Ist Leihmutterschaft in der Ukraine legal?
Ja, Leihmutterschaft in der Ukraine ist legal, gemäß dem Teil 2 Artikel 123 des FGB der Ukraine. Jedoch in der Ukraine gibt es einige Bedingungen für die Nutzung von Dienstleistungen der Leihmutterschaft. Darüber können Sie unten lesen.
In der Ukraine sind für Wunscheltern bestimmte medizinische Voraussetzungen notwendig, damit der Reproduktologe ihnen die Leihmutterschaft als einem unfruchtbaren Paar verschreibt. Überwiegend stehen gynäkologische Krankheiten auf der Diagnosenliste, aber es gibt auch einige männliche Fruchtbarkeitsprobleme.

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung, ist genetische Verbindung ein Kind mit mindestens einem der angeblichen Eltern obligatorisch.
Leihmutterschaft in der Ukraine ist nur für verheiratete Paare aus einem Mann und einer Frau erlaubt.

Die Vorteile der Leihmutterschaft in der Ukraine sind sehr bedeutend! Überzeugen Sie sich selbst:

– Kommerzielle oder bezahlte Leihmutterschaft ist ohne Einschränkung der Höhe der Vergütung der Leihmutter erlaubt;
– Keine Entscheidung eines Sonderausschusses ist notwendig;
– Keine gerichtliche Anordnung ist notwendig (es sei denn, das Land der Eltern verlangt es);
– Ein weiteres Adoptionsverfahren ist nicht notwendig (es sei denn, das Land der Eltern verlangt es);
– die Geburtsurkunde wird mit Namen der genetischen Eltern unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausgestellt;
– der Leihmutter hat kein Recht, die gesetzliche Mutter des Kindes zu sein, das sie während der Teilnahme am Programm der Leihmutterschaft ausgetragen hat. Nur genetische Eltern und ihre Ehepartner gelten als legitime Eltern eines Kindes, das von einer Schwangerschafts-Leihmutter geboren wurde;
– Jedes Kind, das im Territorium der Ukraine geboren ist, hat das Recht, Staatsbürgerschaft der Ukraine zu erhalten.

Das Familiengesetzbuch der Ukraine, das am 01.01.2004 in Kraft trat und die Schwangerschafts-Leihmutterschaft in der Ukraine legalisierte, macht das ukrainische Gesetz zum effektivsten in der Welt bezüglich der Leihmutterschaft und unterstützt die reproduktiven Rechte der Person und sieht Folgendes vor:

Artikel 123. Bestimmung der Abstammung des mit Hilfe der assistierten Reproduktionstechnologien geborenen Kindes

1. Im Falle der Geburt von einer Frau eines Kindes, das durch die Anwendung von assistierten Reproduktionstechnologien mit schriftlicher Zustimmung ihres Mannes gezeugt wurde, wird er als Vater des Kindes eingetragen.

2. Im Falle der Übertragung in den Körper einer anderen Frau eines menschlichen Embryos, der von den Ehegatten als Folge der Anwendung assistierten Reproduktionstechnologien gezeugt wurde, sind diese Ehegatten Eltern des Kindes.

3. Die Eheleute werden als Eltern eines Kindes anerkannt, das von der Ehefrau nach der Übertragung eines menschlichen Embryos in ihren Körper geboren wurde, wenn der Embryo von dem Ehemann und einer anderen Frau als Folge der Anwendung assistierter Reproduktionstechnologien gezeugt wurde.

Die folgenden Gesetze regeln Leihmutterschaft in der Ukraine:
– Familiengesetzbuch der Ukraine;
– „Staatliche Registrierung von Zivilrechtsakten“, das Gesetz der Ukraine vom 01.07.2010 Nr. 2398/VI;
– „Regeln der staatlichen Registrierung von Zivilrechtsakten in der Ukraine“ vom 18.10.2000 Nr. 52/5;
– „Verfahren der Anwendung der unterstützenden Reproduktionstechnologien in der Ukraine“, Ordnung des Gesundheitsministeriums der Ukraine Nr. 787 vom 09.09.2013;
– „Staatsbürgerschaft der Ukraine“, Gesetz der Ukraine Nr. 2235-III vom 18.01.2001;
– „Verfahren der Verlängerung des Aufenthalts und der Verlängerung oder Verkürzung der Dauer des befristeten Aufenthalts von Ausländern und Staatenlosen auf dem Territorium der Ukraine», Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 150 vom 15.02.2012.

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